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Welttag für Arbeits- und Gesundheitsschutz: 28. April 2009

Montag, 27. April 2009

Am kommenden Dienstag, den 28. April findet die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufene „Welttag für Arbeits- und Gesundheitsschutz“ statt. Die diesjährige Veranstaltung steht unter dem Motto „Health and life at work: A basic human right“.

Damit leistet die ILO einen wichtigen Beitrag, um für sichere und menschenwürdige Arbeit einzutreten.

Unfallverhütung und Arbeitsschutz entscheiden maßgeblich über den Erhalte der Arbeitskraft der Angestellten im Unternehmen. Motivierte und gesunde Mitarbeiter sind maßgebliche Faktoren für eine erfolgreiche Betriebsführung.

Das deutsche Arbeitsschutzrecht basiert zum größten Teil auf europäischen und internationalen Rechtsbestimmungen. Der EU-Vertrag verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitskonditionen zu fördern, um hauptsächlich die Gesundheit und die Sicherheit der Angestellten zu schützen. Grundlage für die Maßnahmen zu Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellt hier die RL 89/391/EWG vom 12. Juni 1989, die als Rahmenrichtlinie fungiert. Auf ihrer Grundlage wurden mittlerweile zahlreiche Einzelrichtlinien für die einzelnen Sachgebiete erlassen: Ausstattung von Arbeitsstätten, Benutzung von Arbeitsmitteln, Benutzung relevanter Schutzanzüge, Lastenhandhabung, Verwendung von Sonderschutzmaßnahmen (z.B. Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen), Lastenhandhabung, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Baustellen, Sicherheitskennzeichnung, u.v.m.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hat mittlerweile mit rund 40 Staaten bzw. einschlägigen Organisationen ein umfassendes, globales Netzwerk von Fachwissen und Know-How zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgebaut. Teilnehmer an diesem Netzwerk sind die EU-Mitgliedstatten, die Türkei, Staaten aus Übersee sowie die EFTA-Staaten und zahlreiche internationale Organisationen.

Der wichtigste Ausgangspunkt für die nationale deutsche Haltung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) ist die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA; seit 2005 Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS) “Managementsysteme im Arbeitsschutz – Gemeinsamer Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner”. Konkretisierungen findet man als “Eckpunkte des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme” vom BMA bekannt gemacht worden.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie hier:

Die Fabrik der Deutschen oder warum Arbeitsschutz so wichtig ist

Montag, 20. April 2009

Die 65. Filmfestspiele in Venedig widmeten einen Tag den so genannten „Weißen Toten“ (ital. Morti bianche), denen, die an ihrem Arbeitsplatz gestorben sind. Der Vergleich der Zahlen zwischen Deutschland und Italien mutet hierbei erschreckend an: Der Statistik zufolge starben in den vergangenen Jahren in Italien jährlich rund 1300 Menschen bei Arbeitsunfällen. Die Dunkelziffer wird hierbei noch sehr viel höher geschätzt, da viele der Verunglückten illegale Einwanderer oder prekär Beschäftigte waren. Doch selbst die 1300 „weißen Toten“ sind schon doppelt so viele wie in Deutschland und hierbei muss zudem beachtet werden, dass die Zahl der Beschäftigten in Deutschland bei rund 40 Millionen, in Italien hingegen bei 23 Millionen liegt. Somit ist die Zahl dieser Toten viermal höher als in Deutschland.

Das öffentlich-mediale Interesse an diesen Toten und der Arbeitssicherheit in Italien wurde allerdings erst durch einen Unfall im Dezember 2007 in Turin geweckt. Was vorher gar nicht oder in einer Zeile in den Zeitungen erwähnt wurde, entfesselte nun die geballte öffentliche Empörung: Ein Brand im Turiner Sitz eines großen deutschen Stahlunternehmens verursachte den Tod von sieben Arbeitern, die verbrannten. Die Medien berichteten, dass angesichts der geplanten Stillegung des Werks möglicherweise die Sicherheitsnormen im Brandschutz und Arbeitsschutz vernachlässigt wurden. Die Unternehmensleitung sei von der Brandversicherung und von Aufsichtsbehörden vergeblich auf Mängel hingewiesen worden.

Diese Geschichte erzählt auch der Film „La fabbrica dei tedeschi“ (Die Fabrik der Deutschen) von Mimmo Calopresti, der nicht nur das Unglück selber, sondern auch die Vorgeschichte des Unglücks rekonstruiert, das seit Jahren absehbar und befürchtet war. Der Film zeichnet ein skandalöses Bild der Zustände in dem Werk: Nicht nur hatten die Arbeiter schon lange vorher die mangelnde Sicherheit der Anlagen gemeldet, sondern auch die zuständigen Turiner Arbeitsbehörden hatten bereits 2006 dem Management des Stahlunternehmens entsprechende Auflagen gemacht, die jedoch von eben diesem Management immer wieder hinausgezögert wurden.

Das deutsche Management des Stahlproduzenten, muss sich nun in Turin der Anklage wegen vorsätzlicher Tötung stellen, welches sich nun jedoch in einem Gerichtsstreit gegen die Vorwürfe stellt: Man ließ verlauten, dass es die Aufgabe der Arbeiter gewesen wäre, die Feuerlöscher zu befüllen.

Dieses Beispiel ist exemplarisch für Italien: Es zeigt sich deutlich, dass im Rahmen der fehlenden Kontrollmöglichkeiten in Italien, auch ausländische Unternehmen geneigt sind, den Aspekt der Werkssicherheit tendenziell zu vernachlässigen. Dies ist umso trauriger, da Italien eigentlich über ein sehr fortschrittliches Arbeitsschutzgesetz verfügt: Das Gesetz ‚Legge 626‘ aus dem Jahr 2004 gilt sogar als das fortschrittlichste in ganz Europa. Darin vorgesehen sind u.a. die Einführung eines betrieblichen Sicherheitsbeauftragten und ein so genannter Präventionsdienst. Zudem müssen die Unternehmen regelmäßig das vorgeschriebene Documento di Valutazione del Rischio – einen Bericht zur Beurteilung der spezifischen Arbeitsplatzgefahren – aktualisieren.

Das deutsche System ist rechtlich sehr viel straffer geregelt: Im Durchschnitt müssen alle zwei Jahre Prüfungen und Kontrollen in den Werken durchgeführt werden. Zudem wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht: durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern sowie durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Unterschieden wird hierbei zwischen „allgemeinem Arbeitsschutz“, welcher Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten soll, was durch die schon genannten Sicherheitskontrollen, jedoch auch durch schützende Arbeitskleidung wie Schutzbrillen, Helme, Arbeitsschuhe und Schutzkleidung gewährleistet wird und dem „sozialen Arbeitsschutz“, welcher allgemeinere Dinge wie Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz beinhaltet. Unfälle kann man so zwar niemals völlig ausschließen, sie jedoch auf ein Minimum reduzieren, denn: Sicherheit am Arbeitsplatz geht vor.