Welttag für Arbeits- und Gesundheitsschutz: 28. April 2009
Montag, 27. April 2009Am kommenden Dienstag, den 28. April findet die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufene „Welttag für Arbeits- und Gesundheitsschutz“ statt. Die diesjährige Veranstaltung steht unter dem Motto „Health and life at work: A basic human right“.
Damit leistet die ILO einen wichtigen Beitrag, um für sichere und menschenwürdige Arbeit einzutreten.
Unfallverhütung und Arbeitsschutz entscheiden maßgeblich über den Erhalte der Arbeitskraft der Angestellten im Unternehmen. Motivierte und gesunde Mitarbeiter sind maßgebliche Faktoren für eine erfolgreiche Betriebsführung.
Das deutsche Arbeitsschutzrecht basiert zum größten Teil auf europäischen und internationalen Rechtsbestimmungen. Der EU-Vertrag verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitskonditionen zu fördern, um hauptsächlich die Gesundheit und die Sicherheit der Angestellten zu schützen. Grundlage für die Maßnahmen zu Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellt hier die RL 89/391/EWG vom 12. Juni 1989, die als Rahmenrichtlinie fungiert. Auf ihrer Grundlage wurden mittlerweile zahlreiche Einzelrichtlinien für die einzelnen Sachgebiete erlassen: Ausstattung von Arbeitsstätten, Benutzung von Arbeitsmitteln, Benutzung relevanter Schutzanzüge, Lastenhandhabung, Verwendung von Sonderschutzmaßnahmen (z.B. Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen), Lastenhandhabung, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Baustellen, Sicherheitskennzeichnung, u.v.m.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hat mittlerweile mit rund 40 Staaten bzw. einschlägigen Organisationen ein umfassendes, globales Netzwerk von Fachwissen und Know-How zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgebaut. Teilnehmer an diesem Netzwerk sind die EU-Mitgliedstatten, die Türkei, Staaten aus Übersee sowie die EFTA-Staaten und zahlreiche internationale Organisationen.
Der wichtigste Ausgangspunkt für die nationale deutsche Haltung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) ist die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA; seit 2005 Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS) “Managementsysteme im Arbeitsschutz – Gemeinsamer Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner”. Konkretisierungen findet man als “Eckpunkte des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme” vom BMA bekannt gemacht worden.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie hier:
