Artikel mit ‘rentenversicherung’ getagged

Wie gegen Berufsunfähigkeit oder schwere Krankheiten absichern?

Dienstag, 24. März 2009

Die Arbeitskraft eines Menschen gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für materiellen Wohlstand. Neben körperlichen und geistigen Fähigkeiten trägt die Gesundheit maßgeblich dazu bei, in welchem Maß wir unsere Arbeitskraft einsetzen können. Wer aber aus gesundheitlichen Gründen in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, benötigt finanzielle Mittel, um den gewohnten Lebensstandart aufrecht zu erhalten. Der Staat unterstützt in solchen Fällen nur unzureichend. Vor allem Pflichtversicherte, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, trifft es hart. Wenn nicht privat vorgesorgt wurde, sind Betroffene oft sogar auf Sozialhilfe angewiesen.

Doch es gibt Möglichkeiten, die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit abzusichern.

Zunächst ist hier die Berufsunfähigkeitsversicherung zu nennen. Kann der Versicherte den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben, zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann einzeln oder gekoppelt an eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bevor man sich aber privat gegen die Berufsunfähigkeit absichert, sollte der Arbeitgeber angesprochen werden. Manche Unternehmen schließen für ihre Arbeiter und Angestellten eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder eine sogenannte Gruppenversicherung) ab. Das Risiko, den ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu können, besteht im Übrigen nicht nur bei körperlich stark anstrengenden Berufen. Auch bei typischen “Bürojobs” können beispielsweise Rückenprobleme, die zu Problemen beim Sitzen führen, oder psychische Erkrankungen zu Berufsunfähigkeit führen. Schäden am Bewegungsapparat gehören sogar zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit.

Die Kombination mit einer Versicherung gegen schwere Krankheiten, der sogenannten Dread Disease Versicherung, gilt als ideal. Der Vorteil dieser Versicherung liegt darin, dass die volle finanzielle Leistung auch für Krankheiten gezahlt wird, die nicht zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit führen. Sobald die im Vertrag festgehaltene Krankheit (das kann beispielsweise ein Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall) diagnostiziert wird, erhält der Versicherte eine vereinbarte Summe zur freien Verfügung ausgezahlt. Diese Versicherungsvariante lässt vor allem diejenigen entspannter in die Zukunft blicken, die z.B. Fälle ernster Erkrankungen in der Verwandtschaft haben.

Bei beiden Versicherungsvarianten ist es wichtig, die Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand wie gefordert und vor allem wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch sollten sich die Kunden die Bedingungen, unter denen die Versicherungssumme bzw. Rente ausgezahlt wird, genau anschauen.